Bachelor Jura

Die Rechtswissenschaften bilden eine der ältesten und traditionsreichsten Wissenschaften der Welt. Fast sämtliche Reformen des hiesigen Hochschulwesens hatten praktisch keinen Einfluss auf das Studienfach Jura, da die Verantwortlichen stets an ihren alten Traditionen festhielten und keine Änderungen zulassen wollten.

Durch den Bologna-Prozess, der der Schaffung eines in Europa einheitlichen Hochschulraums dient, ändert sich dies nun aber grundlegend, denn auch die Rechtswissenschaften müssen nun mit dem mehrstufigen Studienmodell Vorlieb nehmen und ihre Studienangebote auf Bachelor und Master umstellen.

Bei dem Bachelor handelt es sich zwar um einen berufsqualifizierenden Abschluss, doch die Juristenausbildung stellt hier eine Ausnahme dar. Demnach befähigt der Bachelor Jura also keineswegs zur Ausübung des Berufs Rechtsanwalt, woraus sich einige Probleme ergeben. So wurde dieser erste akademische Grad zwar schon an einigen Universitäten eingeführt, doch welchen Nutzen der Bachelor Jura mit sich bringt ist bislang noch nicht klar. Aus diesem Grund haben sich viele juristische Fakultäten dazu entschlossen, den Bachelor parallel zum herkömmlichen Studium anzubieten. Folglich kann man derzeit seinen Bachelor in Jura erwerben und gleichzeitig das traditionelle Studium der Rechtswissenschaften durch die erste Staatsprüfung, den Vorbereitungsdienst und die zweite Staatsprüfung abschließen.

Somit ist die Umstellung des Studienangebots im Bereich Jura längst nicht abgeschlossen und bedarf noch einiger Überarbeitung, sodass sich angehende Juristen zumindest vorerst nicht ausschließlich auf den Bachelor-Abschluss konzentrieren und parallel auch die traditionelle Juristenausbildung absolvieren sollten.

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